Es folgen eine paar Links zum Thema Urheberrecht.
Google hat angekündigt mit einem neuen Algorithmus stärker gegen Urheberrechtsverletzungen zu sanktionieren. Das Prozedere ist wie folgt: Von Urheberrechtsinhabern werden täglich Urheberrechtsverstöße zur Entfernung aus den Suchergebnissen bei Google gemeldet. In den letzten 30 Tagen sollen es mehr als 4 Millionen URLs gewesen sein. Wird eine URL gemeldet, bekommen die Beschuldigten eine Möglichkeit Stellung zu den Vorwürfen nehmen, sollte die Anschuldigung zu Unrecht geschehen sein. Als Seitenbetreiber wird man über Google Webmaster Tools informiert, sollte eine Meldung vorliegen. Seiten, bei denen sich öfter Urheberrechtsverletzungen bestätigen, werden dann insgesamt im Ranking herabgestuft.
Interessant ist, dass Google damit nicht nur Urheber in ihrem Recht bestärkt, sondern auch legale Contentangebote wie Spotify und Co. Selbst wenn der gesamte Prozess größtenteils automatisiert ablaufen wird, ist es schon verrückt mit welchem Aufwand allein die Auffindbarkeit über Google verhindert werden muss. (via)
—
Der Bundesgerichtshof hat mit einem Urteil eine Einschränkung beim Auskunftsanspruch gegen Internet-Provider, wonach bisher eine gewerbliche Nutzung vorausgesetzt wurde außer Kraft gesetzt. Udo Vetter weist in seinem Blog auf das Gesetzgebungsverfahren hin, bei dem es genau in der Frage zwischen gewerblicher Nutzung oder nicht Voraussetzung schon sehr viel Diskussion gegeben habe, ein Konflikt der sich aus einer Unvereinbarkeit mit einem „wichtigen Grundrecht wie das Telekommunikationsgeheimnis“ ergibt. Auch in weiteren Blogs wird auf eine Gegensätzlichkeit zur Intention des Gesetzgebers verwiesen, wie auf Netzpolitik.org nachzulesen ist.
Für mich ist das ehrlich gesagt nur eine weiteres Indiz dafür, dass wir über die Sinnhaftigkeit der Trennung von gewerblich und privat nachdenken müssen. Die Grenzen mögen in der Vergangenheit klarer gewesen sein, ich sehe ich heute nicht mehr. Ich sehe da auch einen Konflikt bei den Creative Commons Lizenzen, die rein die Nutzung im privaten Bereich erlauben, die gewerbliche Nutzung aber ausschließen. Auch da braucht es eine genauere Definition, gerade auch dann, wenn wir eine C3S darauf aufbauen wollen. Ich denke wir werden um eine komplexere Beschreibung nicht umher kommen. Freies Tauschen ja, Abspielen im Radio, in der Kneipe, in der Disko nur mit extra Lizenz, für deren Inkasso die C3S als Dienstleister zur Verfügung steht. Nur so als Ideen.
Meiner Meinung nach sollten wir überlegen, mit welchen Konzepten wir die Technik der dezentralen Bereitstellung und Verteilung von Content (wie BitTorrent) ergänzen müssen, damit die Nutzung dieser Technik nicht Grundlage für einen Generalverdacht darstellt, der wiederum die Angst vor dem Kontrollverlust schürt. Was ist zum Beispiel mit der Content-ID (auf Basis einer Prüfsumme), die mir relative Sicherheit für Inhalte gibt, die ich tatsächlich legal (z.B. über Filesharing) tauschen darf? Meiner Meinung nach macht es wenig Sinn sich über Vier Sherriffs, die die Welt zensieren zu schwadronieren, wenn diesen mit dem nicht-weiterdenken an alternativen Konzepten pausenlos in die Hände spielt.
(via)
—
Philip Stade hat eine Stellungnahme über Fragen zum 12-Punkt-Papier von Staatsminister für Kultur und Medien Bernd Neumann bekommen. Ministerialrätin Stephanie Schulz-Hombach hat im Namen von Bernd Neumann geantwortet. Wichtig erscheint mir, dass in der Selbstvermarktung und ähnlichen Konzepten keine Lösung gesehen wird.
Daneben bedarf es wirtschaftlicher Bedingungen, die Investitionen in kreative Leistung erlauben, da die vom Urheber geschaffenen kreativen Werke auch der Distribution bedürfen. Das hat sich auch im digitalen Zeitalter nicht verändert. Zwar ist es rein technisch jedem möglich, jedes Werk auf eigene Faust ins Netz zu stellen. Investive, koordinierende, qualitätssichernde, aufbereitende und werbende Leistungen fielen dann aber weg. Und: Nicht jeder kann oder möchte seine Werke selbst vermarkten. Nicht alles, was technisch möglich ist, ist auch gesellschaftlich und wirtschaftlich sinnvoll oder von den Betroffenen gewollt.
Ich sehe auch nicht eine Zukunft, in der tausende Musiker sich neben dem Schaffen von Werken dann auch noch zusätzlich um den gesamten Aufgabenbereich der Zugänglichmachung dieser Werke selbst kümmern können. Was mit dieser Erklärung für mich aber auch gesagt wird, ist das Nicht-Anerkennen, dass es dann doch einige Bestrebungen gibt neues auszuprobieren. Netlabels gibt es bei Bernd Neumann mit dieser Aussage noch nicht. Die werden ja bekanntlich auch nicht von Dieter Gorny vertreten.