Ach wie aufschlussreich. Möchte uns die GEMA zum heutigen bundesweiten Aktionstag des des Deutschen Kulturrates an dem
[…] in hunderten Veranstaltungen auf den ideellen und materiellen „Wert der Kreativität“ hingewiesen […]
werden soll, zeigen, wo z.B. die Grenze zwischen Wert und wertlos liegt? Bei einem Gewinnspiel unter der URL musik-ist-uns-was-wert.de wird man aufgefordert für die Teilnahme ein Lieblingslied, den dazugehörigen Interpreten und eine persönliche Begründung anzugeben. Interessant wird es in den Teilnahmebedingungen.
2. ABLAUF
[…]
b) Zur Teilnahme an dem Gewinnspiel hat der Teilnehmer ein ihm bedeutsames Lied (inkl. Interpreten) anzugeben einschließlich einer kurzen Begründung, warum dieses Lied einen besonderen Wert für den Teilnehmer hat.
[…]
8. RECHTSEINRÄUMUNG
a) Die Privatkonzerte werden im Auftrag der GEMA aufgezeichnet und wie in Ziffer 2 beschrieben auf www.musik-ist-uns-was-wert.de- per Livestream übertragen (max. 10.000 User gleichzeitig). Dort werden sie auch im Nachhinein für einen von der GEMA festzusetzenden Zeitraum frei für jedermann abrufbar sein. Darüber hinaus behält sich die GEMA vor, die Aufzeichnungen der Privatkonzerte sowie Bilder dieser Privatkonzerte für die Bewerbung der Leistungen der GEMA zu nutzen. Mit der Teilnahme an dem Gewinnspiel willigt der Teilnehmer in die entsprechende Verwendung der Aufzeichnungen und Bilder ein.
b) Der Teilnehmer erkennt an, dass sämtliche Rechte an diesen Aufzeichnungen ausschließlich der GEMA zustehen und die GEMA diese Aufzeichnungen frei nutzen darf. Darüber hinaus willigt der Teilnehmer in die entsprechende Verwendung der Aufzeichnungen und Bilder nach den Regelungen dieser Ziffer 8 ein.
c) Die Teilnehmer räumen der GEMA ihre einfachen urheberrechtlichen Nutzungsrechte an den gemäß Ziffer 2 b) anzugebenden Begründungen zum Zwecke der öffentlichen Zugänglichmachung auf der GEMA-Website sowie in den GEMA-Publikationen (Print und Online) vergütungsfrei ein. Die GEMA behält sich das Recht vor, die Beiträge der Teilnehmer vor der Veröffentlichung zu prüfen und ggf. nicht online zu stellen (z. B. wegen rechtswidriger oder anstößiger Inhalte).
Die GEMA räumt den Teilnehmenden also ein, dass die Begründung, warum das Lied einen besonderen Wert für den Teilnehmer hat, sehr wohl die Schöpfungshöhe erreicht. Leider aber, so verstehe ich das jedenfalls mit meinem laienhaften Wissen über das Ganze, ist diese Leistung trotzdem keinen Cent wert.
p.s.: Mir ist schon klar, dass das bei einem Gewinnspiel üblich sein wird. Leider. Ohne das vergleichen zu wollen, sondern um dem Artikel noch etwas Wert in die Diskussion um den „Wert der Kreativität“ mitzugeben – genauso, wie es im Bereich der Werbeindustrie üblich ist, wenn man Stephan Benn (ab 3:40 min) glaubt, dass die Urheberrechtsnennung bei urheberrechtlich geschützten Grafikleistungen, die über Subunternehmer in Werbe-Produkte größerer Firmen einfließen, nicht zwingend notwendig ist.
Stephan Benn: „Grundsätzlich hätten die natürlich das Recht benannt zu werden. Problem ist nur, wenn sie es umsetzen, war das garantiert der letzte Job, den sie gemacht haben. Von daher ist das immer so eine Fragen – Recht haben, Recht bekommen. Da geht es dann schon los, da muss schon eine gute Marktposition haben, um dann wirklich auch das Recht, dass einem zusteht, auch wirklich durchzusetzen.“
So viel zum Wert der Kreativität.