Heise (und auch Netzpolitik) berichtet heute vom Urteil im eigenen Rechtsstreit mit der Musikindustrie – „Heise vs. Musikindustrie: Bundesgerichtshof verwirft Link-Verbot„. In einem seit 2005 laufenden Verfahren über mehrere Instanzen verklagt die Musikindustrie den Heise Zeitschriften Verlag, weil sie in einem Bericht über Kopierschutzsoftware einen Link auf die Webpräsenz eines Unternehmens gesetzt hatten, die in ihren Unterseiten eine Software zum Knacken des Kopierschutzes zum Download angeboten.
Der Bundesgerichtshof urteilte jetzt, dass der Link zulässig ist und hob vorherige Urteile, unter anderem das des OLG München, auf. Die genaue Begründung steht noch aus. Besonders interessant finde ich, dass für das Urteil im Endeffekt eine Frage zu klären war: Welche Funktion kommt dem Link in der konkreten Berichterstattung zu?
Die ganze Geschichte erinnert mich an eine Abmahnung vom letzten Herbst, weil auf eine MP3-Datei einen Link gesetzt wurde. Die Abmahnung wurde später zwar wieder zurückgezogen, aber der Schock saß und die Unsicherheit bleibt. Für mich steht diesbezüglich auch noch eine wichtige Frage im Raum: Was aber ist denn eigentlich dieses Internet, wenn nicht untereinander verlinkter Content? Wenn ich mich richtig erinnere, macht der Link das eigentliche Netz aus und war wesentlich für die Entwicklung für das was wir heute alle so selbstverständlich nutzen. Auch wenn es neuerdings der Google Browser Chrome oder Chromium nicht mehr anzeigt, sollte uns doch allen schon mal das http in der Adresszeile aufgefallen sein.
Das Hypertext Transfer Protocol (HTTP, dt. Hypertext-Übertragungsprotokoll) ist ein Protokoll zur Übertragung von Daten über ein Netzwerk. Es wird hauptsächlich eingesetzt, um Webseiten aus dem World Wide Web (WWW) in einen Webbrowser zu laden.
Als Hypertext [ˈhaipɐtɛkst] bezeichnet man Texte, die mit Hilfe einer netzartigen Struktur von Objekten Informationen durch Hyperlinks zwischen Knoten (Wissenseinheiten) verknüpfen.
Einfacher ausgedrückt ist Hypertext ein mit Links angereicherter Text oder, allgemeiner ausgedrückt, „Content“. Auch darin erkennt man die Ursüpplichkeit des Links und auch in der Auszeichnungssprache HTML – Hypertext Markup Language – steckt er drinn, der Hyperlink. Diesen Link, wie auch immer geartet zu ahnden, kommt also einem Internetverbot gleich und ich freue mich doch sehr, dass man auf Bundesebene mal genauer darüber nachgedacht hat.