Täglich erscheinen neue Statements in der Urheberrechtsdebatte und einiges davon ist mindestens lesenwert. Zu schade also für die Nichtbeachtung, solltet ihr euch an der Diskussion beteiligen wollen.
Im Blog Freie Kultur und Musik kommentiert Philip Stade, Lehramtsstudent für Musik in Köln, das 12-Punkte-Papier „Ohne Urheber keine kulturelle Vielfalt“ von Kulturstaatsminister Bernd Neumann. Der Artikel ist in erster Linie noch einmal ein schöner Rundumschlag mit vielen Links zu Stöbern. Einleitend und noch einmal am Ende seines Beitrages erklärt er, dass er das Papier vom 26.11.2010 aktuell noch einmal einer Kritik unterzieht, weil GEMA. Prof. Dieter Gorny (Vorsitzender des Bundesverbandes Musikindustrie), der Deutsche Musikrat und weitere sich in ihren Argumentationen auf dieses Papier beziehen.
Warum das 12-Punkte-Papier vom Kulturstaatsminister Bernd Neumann sehr zu kritisieren ist, habe ich hier ausführlich gezeigt. Damit kritisiere ich natürlich all diejenigen, die sich auf dieses Papier als politischen Klassiker in der Urheberrechtsdebatte beziehen.
Interessant ist übrigens auch sein Beitrag „Zu den Parallelen von Kulturinfarkt- und Urheberrechtsdebatte“ Anders als er kostatiert,
Ähnlich wie sich die Geschäftsmodelle der Musikindustrie des 20. Jh. an die Digitalisierung anpassen müssen, sollte auch über eine sinnvolle Kulturpolitik diskutiert werden.
würde ich aber dabei bleiben, dass es beim Thema Kulturinfarkt eher darum geht, dass in den Kultureinrichtungen selbst ein Umdenken vollzogen wird.
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„Erst das Urheberrecht macht den Kreativen autonom.“
Die Keynote von Dieter Gorny bei der Jahrespressekonferenz des Bundesverbandes der Musikindustrie am 19. April 2012 gibt es via Soundcloud zum Nachhören. Sicherlich findet sich dazu demnächst eine Transkription im Netz oder?
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Die GEMA hat vor kurzen Tarifänderung ab 2013 angekündigt. Diese Änderungen stoßen nicht bei allen auf Gegenliebe, auf nmz.de ist jetzt nachzulesen, dass es eine erneute Petition zur Debatte um die GEMA geben soll. Einbringen wird diese Petition Monika Bestle, die bereits 2009 erfolgreich eine Petition durchgebracht hat, woraufhin sich im Mai 2010 der entsprechende Bundestags-Ausschuss mit den Fragen beschäftigen musste.
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Im Blog vom Dresdner Verlag Voland und Quist wird eine Rechnung aus Sicht eines Verlages aufgemacht, um der teilweise unterstellten Behauptung, die Verlage würden den größten Teil des Kuchens für sich einstecken und dem Autor nur 10% gönnen, etwas entgegen zu stellen.
Bruttoladenpreis 14,90 Euro Nettoladenpreis 13,93 Euro Buchhandelsrabatt und Vertriebskosten ./. 8,36 Euro [1] Autorenhonorar ./. 1,25 Euro Lektorat und Korrektorat ./. 0,24 Euro Umschlaggestaltung und Satz ./. 0,31 Euro Buchdruck und CD-Produktion ./. 1,98 Euro Werbung ./. 0,20 Euro ——————————————————— ——————- Saldo 1,59 Euro
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In einem Artikel auf Spiegel.de berichtet Konrad Lischka über eine Studie, die einen Zusammenhang zwischen Schutzfristen und der Zugänglichkeit von Werken zieht.-
Der Jurist Paul Heald von der University of Illinois hat in einer bislang nicht veröffentlichten Studie untersucht, wann die in Amazons US-Literaturangebot verfügbaren Werke erschienen sind. Healds vorläufiges Fazit: „Die lange Schutzfrist des Urheberrechts verhindert die Publikation wertvoller Werke.“
Eine Verwertung von von urheberrechtlich geschützten Material ist natürlich nur mit Einwilligung des Urhebers möglich. Ist dieser nicht auffindbar, ist auch die Verwertung nicht möglich. Ein Umstand der nicht zuletzt auch Bibliotheken trifft und es ihnen nicht möglich macht alle Werke auch digital zur Verfügung zu stellen.
Der Bibliotheksverband beklagt ein zu restriktives Urheberrecht, das es Bibliotheken im Rahmen der Schrankenregelungen (Sondergenehmigungen für bestimmte Nutzer, die der Allgemeinheit dienen) nicht einmal erlaube, E-Books über die Fernleihe anzubieten.