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1 Blogbeiträge
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Bürgerbeteiligung + DialogSachsen bittet die Jugend zum Online-Dialog – eine quantitative Analyse
Sachsen fragt jetzt die Jugend. Über die Plattform unter der Adresse dialog.sachsen.de wird die Bevölkerung Sachsens seit Januar diesen Jahres zu verschiedenen Themen aufgefordert, sich mit Wortmeldungen zu beteiligen. Seit letzter Woche ist nun die Jugend gefragt, Meinungen, Wünsche und Visionen einzubringen. Wie auch bei den vergangen Themen wird über ein YouTube-Video in die Fragestellung [...]
3 Links zum Thema
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Stadtentwicklung2,29 Millionen Euro für Chemnitzer Brühl-Boulevard
12.09.2012 auf medienservice.sachsen.de
Der Brühl-Boulevard in Chemnitz wird in das Bund-Länder-Programm „Aktive Stadt- und Ortsteilzentren“ aufgenommen, wodurch die Stadt von Fördermitteln in Höhe von 2.294.000 Euro profitiert.
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DialogKultusministerin Brunhild Kurth ruft Sachsens Jugend erneut zum Onlinedialog auf.
21.08.2012 auf medienservice.sachsen.de
Noch bis Mitte September kann man sich an der aktuelle Fragestellung “ An welchen Stellschrauben sollten Politiker drehen, um für Jugendliche ein liebens- und lebenswertes Sachsen zu schaffen?“ auf der Plattform dialog.sachsen.de beteiligen. In der Pressemitteilung heißt es, die Plattform erfreue sich mittlerweile regen Interesses. Das YouTube Video sei seit dem 19. Juli 2012 1.102 mal „geklickt“ wurden.
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KulturförderungDie Klage der Stadt Leipzig gegen das Sächsische Kulturraumgesetz ist laut Verfassungsgericht unzulässig
22.08.2012 auf medienservice.sachsen.de
Eine Klage der Stadt Leipzig vor dem Verfassungsgerichtshof des Freistaates Sachsen wurde als unzulässig abgewiesen. Die Stadt Leipzig sah sich im Zuge einer Änderung im Sächischen Kulturraumgesetz in ihren Rechten verletzt.
Vor dem Hintergrund einer Änderung des Sächsischen Kulturraumgesetzes aus dem Jahr 2010, welche mit Wirkung zum 01. Januar 2011 in Kraft getreten war und gegen die sich die Messestadt gewehrt hat, wurde nun die Berechtigung der Normenkontrollklage überprüft. Leipzig hat geltend gemacht, dass sie durch die Verringerung der den sächsischen Kulturräumen in diesem Gesetz zugewiesenen Mitteln von 86,7 Millionen Euro auf 83,0 Millionen Euro zugunsten der in Trägerschaft des Freistaates Sachsen stehenden Landesbühnen in ihren Rechten verletzt sei. (Medienservice Sachsen)